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Leitfaden für das Verfassen und Veröffentlichen von Beiträgen  

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Venisa
(@darkpastel)
Beigetreten: vor 3 Jahren
Beiträge: 116
13. Mai 2025 21:46  

Leitfaden für das Verfassen und Veröffentlichen von Beiträgen in der gemeinützigen Zeitung "Flaschenpost"

 

Der Zweck dieses Leitfadens ist es, die Regeln für das Verfassen und Veröffentlichen von Beiträgen in der Zeitung „Flaschenpost“ festzulegen.
Der Leitfaden richtet sich an alle Bewohnerinnen und Bewohner der Insel Kitar, die Beiträge in der Zeitung veröffentlichen möchten.

 

§ 1 Allgemeines

  1. Grundsätzlich darf jede/r Bewohner/in der Insel Kitar Beiträge verfassen und einreichen, unabhängig davon, ob ein Eintrag im Bürgerverzeichnis besteht oder nicht.

  2. Ein Anspruch auf Vergütung für Beiträge besteht nicht, da es sich um ein gemeinnütziges Projekt handelt.

  3. Im Falle regelmäßiger Beiträge, beispielsweise in Form einer eigenen Rubrik, können nach Absprache mit der Redaktion separate Vereinbarungen getroffen werden.

 

§ 2 Form der Beiträge

  1. Beiträge sind in klar leserlicher Textform und unter Nennung des vollständigen Namens (Klarnamens) sowie einer gültigen Anschrift der Verfasser einzureichen.

  2. Bebilderungen sind aus technischen Gründen nur in begrenztem Umfang möglich (Druckplatten). Wünsche diesbezüglich können schriftlich geäußert werden, jedoch besteht kein Anspruch auf Umsetzung.

  3. Individuelle Bebilderungen (z. B. eigene Zeichnungen) sind als Sonderfälle vorab direkt mit der Redaktion zu besprechen. Aufgrund des höheren Aufwands (Herstellung von Druckplatten) ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. In diesem Fall gelten die unter § 8 genannten Fristen nicht.

 

§ 3 Klarnamenspflicht

  1. Sämtliche Beiträge müssen unter Nennung des vollständigen Namens (Klarnamens) sowie einer gültigen Anschrift eingereicht werden.

  2. Eine Veröffentlichung unter einem Pseudonym ist möglich, muss jedoch der Redaktion bei Einreichung des Beitrags ausdrücklich mitgeteilt werden.

  3. Beiträge, die als gesellschaftlich oder politisch relevante Kritik verstanden werden könnten, dürfen nicht unter einem Pseudonym veröffentlicht werden und werden durch die Redaktion unter Nennung des Klarnamens der Verfasser veröffentlicht.

  4. Im Falle einer Veröffentlichung unter einem Pseudonym verpflichtet sich die Redaktion, den Klarnamen vertraulich zu behandeln und nur im Falle von Rechtsverfahren an die zuständigen Behörden der Reichsverwaltung weiterzugeben.

 

§ 4 Länge von Beiträgen

  1. Grundsätzlich bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Länge von Artikeln. Eine Orientierung an den Textlängen der vorhandenen Ausgaben wird jedoch empfohlen.

  2. Im Bedarfsfall kann die Redaktion Beiträge eigenständig kürzen; es wird angestrebt, Kürzungen nur in Rücksprache mit den Verfassern zu tätigen.

 

§ 5 Inhalte von Beiträgen

  1. Grundsätzlich bestehen keine Einschränkungen bezüglich der Inhalte der Beiträge; so sind beispielsweise sachbezogene Artikel, Leserbriefe, Rätsel, Gedichte, Witze, Produktvorstellungen oder andere Beiträge möglich.

  2. Auf Kitar geltendes Recht und Gesetz ist zwingend einzuhalten.

  3. Unsachliche, diffamierende oder beleidigende Formulierungen sind nicht gestattet.

  4. Kritische Berichterstattung ist erlaubt, solange sie sachlich bleibt und die genannten Regeln eingehalten werden.

 

§ 6 Rechtsprüfungen und Rechtsfolgen

  1. In Ausnahmefällen behält sich die Redaktion vor, Beiträge vor der Veröffentlichung durch das Reichsgericht rechtlich prüfen zu lassen.

  2. Wurde ein Beitrag veröffentlicht und erst im Nachhinein rechtswidrige Inhalte festgestellt, so haben auch die Verfasser mögliche rechtliche Konsequenzen zu tragen.

 

§ 7 Rechte und Pflichten der Redaktion

  1. Die Redaktion behält sich beispielsweise aufgrund von unter § 6 genannten Rechtsprüfungen vor, Beiträge zu kürzen oder abzulehnen.

  2. Inhaltliche Veränderungen an Beiträgen werden nicht vorgenommen. Ausgenommen sind Formkorrekturen wie zum Beispiel die Korrektur von Rechtschreibung, Grammatik sowie Absätze oder Hervorhebungen.

  3. Falls möglich, werden Kürzungen und Ablehnungen unter Rücksprache mit den Autorinnen und Autoren getroffen; ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 

§ 8 Fristen

  1. Die Flaschenpost erscheint monatlich jeweils zur Monatsmitte (geplante Veröffentlichungen jeweils zum 15. Tag des Monats).

  2. Beiträge, die bis zum 5. Tag des jeweiligen Monats eingereicht werden, werden in der jeweils aktuellen Ausgabe berücksichtigt, sofern keine redaktionellen Gründe zum Ausschluss oder Aufschub festgestellt werden.

  3. Für Beiträge, die nach dem 5. Tag des jeweiligen Monats eingereicht werden, besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung in der entsprechenden Ausgabe.

  4. Das Erscheinen der Ausgaben kann sich aus redaktionellen Gründen verschieben. Ein Anspruch auf Erscheinen der eingereichten Beiträge zu den genannten Fristen besteht auch dann nicht, wenn die unter §8 b) genannte Frist eingehalten wurde.

 

Stand: 13.05.51
Lichthafen


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